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Ich erlebe es immer wieder, dass viele Klienten wegen einer gewissen Unsicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Kosten erst relativ spät zu mir kommen und man zu einem früheren Zeitpunkt eine für den Klienten wesentlich günstigere Vorgangsweise wählen hätte können - dies auch im Hinblick auf die zu erwartende Kostenbelastung. Es war schon oft der Fall, dass Klienten etwa erst nach erfolgter Unterfertigung eines Kaufvertrages oder eines Scheidungsvergleichs zu mir gekommen sind, da nachträglich zum Teil gravierende Probleme aufgetreten sind, die bei entsprechender rechtlicher Beratung im Vorfeld hätten verhindert werden können.

Aus diesem Grund biete ich meinen Klienten die Möglichkeit an, im Rahmen eines informativen und kostengünstigen Erstgespräches, für welches ich lediglich eine Pauschale in Höhe von € 150,00 zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stelle, in aller Ruhe entscheiden zu können, ob eine weitere Beauftragung meinerseits erfolgen soll.

ERSTGESPRÄCH

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